Besucherordnung herunterladen (PDF, 534 kB).
Mit dem Betreten des Zoos erkennt der Besucher diese Besucherordnung an. Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Zoos aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit beim Verlassen des Zoos.
Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt. Eltern, Lehrer, Erzieher und andere Betreuer haben ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den sie begleitenden Kindern uneingeschränkt nachzukommen.
Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten. Der Aufenthalt im Zoo ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Bei Aufenthalt im Zoo außerhalb der Öffnungszeiten wird jegliche Haftung abgelehnt. Bei extremer Witterung, z. B. starkem Glatteis oder Sturm, betreten Sie den Zoo auf eigene Gefahr.
Lassen Sie bitte die Fahrräder außerhalb des Zoos. Die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Tretautos u. ä. sowie auch die Benutzung von Wintersportgeräten innerhalb des Zoogeländes ist nicht erlaubt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben, Ballonen u. ä. Achten Sie bitte auf abschüssigen Wegen darauf, dass Kinderwagen und Bollerwagen sicher abgestellt werden.
Beachten Sie die Absperrungen, sie dienen Ihrer Sicherheit. Es ist nicht erlaubt, die Besucherwege zu verlassen, Geländer zu übersteigen, sich auf ihnen niederzulassen, über sie hinweg zu greifen oder durch den Draht in Gehege oder Volieren hineinzugreifen. In den Streichelgehegen dürfen Sie, allerdings auf eigene Gefahr, direkten Kontakt mit Zootieren aufnehmen.
Hunde sind willkommen, sie müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Vermeiden Sie bitte jede Störung der übrigen Zoobesucher oder unserer Zootiere durch ihren Hund. Nutzen Sie die ausgegebenen Kotbeutel.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jegliche Haftung für Schäden ablehnen müssen, die auf eine Nichtbeachtung dieser Besucherordnung durch Sie oder durch Sie zu beaufsichtigende Personen zurückzuführen ist. Schäden oder Unfälle, die Sie während eines Zoobesuchs erleiden, müssen uns unverzüglich angezeigt werden. Nachträgliche Forderungen können leider grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Alle unsere Tiere erhalten ein ihren Bedürfnissen und ihrem Verhalten entsprechendes sehr gutes Futter. Das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter müssen wir im Interesse der Tiergesundheit untersagen. Für die Fütterung des Wassergeflügels und der Streicheltiere kann das artgemäße Futter aus den Futterautomaten gern genutzt werden.
Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. ä. auf sich zu lenken.
Wir bitten Sie, aus Rücksicht auf Tiere und Menschen in allen Tierhäusern auf das Rauchen zu verzichten.
Der Zoo ist eine Stätte der Erholung: Radios und andere Musikwiedergabegeräte dürfen im Zoo durch unsere Besucher deshalb nicht benutzt werden.
Bitte helfen Sie mit, den Zoo und seine Anlagen sauber zu halten. Nutzen Sie bitte die aufgestellten Abfallbehälter und werfen Sie nichts in die Gehege.
Das Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken ist erwünscht. Vermeiden Sie bitte das Fotografieren mit Blitzlicht. Fotos und Filme dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung des Zoos weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden.
Den Anweisungen des Zoopersonals ist stets Folge zu leisten. Unser Personal ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Besucherordnung halten, die unsere Tiere oder unser Eigentum gefährden oder die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören, aus dem Zoo zu weisen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt im Zoo Halle.
Gültig ab 1. August 2016.